1. Tierarztbesuch
Bringen Sie das Tier zu einem Tierarzt. Dort lassen Sie:
- dem Tier einen Mikrochip einsetzen
- einen Tierausweis ausstellen
- gegen Tollwut impfen
- alle weiteren Standardimpfungen geben
Der Tierarzt wird Sie als Eigentümer des Tiers mit der Mikrochipnummer in einem digitalen Verzeichnis eintragen. Jungtiere dürfen erst ab einem Mindestalter von 8 Wochen geimpft werden.
Bei dem Tierausweis handelt es sich um einen türkischen Heimtierausweis und nicht um den EU-Heimtierausweis, da die Türkei kein EU-Mitglied ist. Das Tier darf mit dem türkischen Ausweis einmalig nach Deutschland einreisen.
Unser Tierarzt ist in Mahmutlar bei Alanya und kennt sich mit der Ausreiseprozedur gut aus. Sie finden seine Praxis hier.
2. Unterbringung
Finden Sie eine Unterkunft für das Tier, wo es mindestens vier Monate bleiben kann, denn so lange dauert es, bis alles erledigt ist und das Tier legal ausreisen kann. Suchen Sie bei Google nach einer Tierpension oder einem Tierschutzverein in Ihrer Nähe oder fragen Sie den Tierarzt, welche Tierpensionen es in der Umgebung gibt.
Unser Verein ist in Demirtas bei Alanya im Süden der Türkei. Wir haben keine Kontakte in anderen Regionen des Landes und können dort leider nicht helfen.
3. Tollwuttiterbestimmung
30 Tage nach der Tollwutimpfung bringen Sie das Tier erneut zum Tierarzt und lassen Blut abnehmen. Der Tierarzt schickt diese Blutprobe in das zuständige Labor, das den Tollwuttiter bestimmt. Hat das Tier ausreichend Antikörper gebildet, erstellt das Labor ein Tollwuttiterzertifikat und sendet dieses zurück an den Tierarzt. Dies kann mehrere Wochen dauern. Das Zertifikat ist erst 92 Tage nach der Probenentnahme gültig. Dabei ist es egal, wie lange die Bearbeitung der Probe oder der Versand des Zertifikats dauern, da die 92 Tage ab dem Tag gerechnet werden, an dem die Blutprobe entnommen wurde.
Beispiel: Sie haben Ihr Tier am 27.07.24 impfen lassen. Die Blutprobe darf frühestens am 26.08.24 entnommen werden. 92 Tage nach der Probenentnahme wird das Tollwuttiterzertifikat gültig, also am 26.11.24. Dies ist der frühstmögliche Ausreisetermin. Vom Tag des ersten Tierarztbesuchs bis zur Ausreise vergehen also mindestens 122 Tage.
Das Zertifikat bleibt gültig, solange die Tollwutimpfung pünktlich nach einem Jahr wiederholt und im Tierausweis dokumentiert wird, Wird die Impfung verpasst, verliert das Zertifikat seine Gültigkeit und muss neu beantragt werden. Das Tollwuttiterzertifikat ist von den Dokumenten, die Sie benötigen, das teuerste (siehe auch Beispielrechnung weiter oben).
4. Kastration (optional)
Wir empfehlen, das Tier in der Türkei schon kastrieren zu lassen, da eine Kastration dort deutlich kostengünstiger ist als in Deutschland. Die Kastration ist aber keine Voraussetzung für die Ausreise oder die Papiere. Es liegt bei Ihnen, ob Sie das Tier kastrieren lassen möchten. Tiere dürfen auch unkastriert ausreisen.
5. Flug buchen
Buchen Sie einen Flug, auf dem Sie mit Ihrem Tier aus der Türkei ausreisen wollen (frühestens 122 Tage nach der Tollwutimpfung). Nicht jede Airline nimmt Tiere mit, wir empfehlen, mit SunExpress zu fliegen. Für das Tier müssen Sie telefonisch einen Platz im Flieger buchen. Hunde unter 8 kg und Katzen dürfen als Handgepäck reisen. Größere Hunde kommen in den Frachtraum.
Da der Flug für das Tier mit großem Stress verbunden ist, sollten Sie einen Direktflug buchen und nicht noch umsteigen.
Flug im Frachtraum: Sie benötigen eine Transportbox aus Hartplastik (nicht Stoff!) mit einer Tür aus Metall (kein Kunststoff!). Das Tier muss in der Box aufrecht stehen können. Die Box müssen Sie zur Verfügung stellen und sie muss komplett unbeschädigt, ohne Dellen oder Risse sein.
Flug als Handgepäck: Reist ein Tier als Handgepäck, genügt eine Tiertransporttasche aus Textil.
6. Türkische Steuernummer
Um ein Tier aus der Türkei ausführen zu dürfen, benötigt die Person, mit der das Tier ausreist, eine türkische Steuernummer. Diese kann online oder im Steuerbüro der jeweiligen Stadt beantragt werden. Man erhält die Steuernummer sofort nach der Beantragung und es ist kostenlos.
Sie benötigen für die Beantragung einen gültigen Reisepass (egal welche Nationalität) und eine türkische Handynummer. Dies kann Ihre eigene Nummer sein oder Sie bitten jemanden, den Sie in der Türkei kennen, dessen Nummer benutzen zu dürfen, beispielsweise die Person, bei der Ihr Tier untergekommen ist. Wenn Sie keine andere Möglichkeit haben, kaufen Sie vor Ort eine Sim-Karte, um so eine Handynummer zu erhalten. Sie müssen keine Steuern in der Türkei bezahlen und kein türkischer Staatsbürger sein, um die Steuernummer zu erhalten.
Hier kann die Steuernummer online beantragt werden (nur mit Reisepass).
Das Steuerbüro von Alanya finden Sie hier (mit Reisepass oder Personalausweis).
Bei der Beantragung der Steuernummer können wir leider nicht helfen.
7. Wurmkur
Maximal 48 Stunden vor dem Besuch beim Amtstierarzt muss das Tier bei einem Tierarzt eine Wurmkur bekommen und die Wurmkurgabe muss im Tierausweis dokumentiert werden.
8. Besuch beim Amtstierarzt
Fünf bis einen Tag vor der Abreise müssen Sie mit den gesammelten Unterlagen und Ihrem Tier zum Amtstierarzt in der jeweiligen Stadt (türkisch: Tarim). In der Regel benötigen Sie keinen Termin, sondern müssen mit Wartezeit rechnen. Ein Besuch bei einem normalen Tierarzt reicht nicht aus! Fragen Sie Ihren Tierarzt, wo das Büro des zuständigen Amtstierarztes ist.
Zum Amtstierarzt bringen Sie mit:
- Ihr Tier
- ein Foto des Tiers für Seite 5 des Tierausweises (min. 4 x 3 cm, max. 4 x 7 cm)
- den Tierausweis mit eingetragenen Impfungen
- das Tollwuttiterzertifikat
- Ihre Steuernummer
- Ihren Personalausweis oder Reisepass
Es ist wichtig, dass die Person, die mit dem Tier reist und beim Amtstierarzt vorspricht, der eingetragene Besitzer des Tiers ist. Der Name des Besitzers muss eingetragen sein im Tierausweis und im digitalen Verzeichnis unter der Chipnummer des Tieres. Den Eintrag im digitalen Verzeichnis kann jeder Tierarzt anpassen, den Eintrag im Tierausweis können Sie handschriftlich selbst vornehmen, man kann dort bis zu drei Besitzer nacheinander eintragen. Nur der eingetragene Besitzer des Tiers darf mit dem Tier reisen.
Beim Amtstierarzt werden alle Unterlagen geprüft und wenn alles korrekt und vollständig ist, erhalten Sie dort nach Bezahlung die Ausreisepapiere für Ihr Tier. Diese sind dann 96 Stunden gültig. Innerhalb dieser Frist muss das Tier mit dem eingetragenen Besitzer das Land verlassen, sonst müssen Sie neu beantragen.
9. Ausreise aus der Türkei
Ausreise per Flugzeug: Begeben Sie sich mit Ihrem Tier zu Ihrem Abflughafen, wenn Ihr Tier nervös ist, kann es helfen, ein Beruhigungsmittel zu geben. Dieses erhalten Sie beim Tierarzt. Legen Sie am Check-In-Schalter die gesammelten Dokumente vor. Die Airline prüft, ob die Papiere vollständig und korrekt sind. Sollte dies nicht der Fall sein, wird die Mitnahme des Tiers verweigert. Wenn Sie eine Mitnahme im Frachtraum gebucht haben, bringen Sie Ihr Tier nach dem Check-In zum Sperrgepäckschalter und helfen Sie dem Tier in die Transportbox. Ab dort übernehmen dann die Mitarbeiter des Flughafens. Jedes Tier muss in seiner Box Futter und Wasser haben, obwohl das Wasser beim Transport ohnehin auskippt.
Da es von der türkischen Regierung nicht gewünscht ist, privaten oder organisierten Tierschutz im Land zu betreiben, müssen Sie leider damit rechnen, dass Ihnen die Ausreise mit einem Tier erschwert wird, z.B. werden Mitarbeitende der Airline nach Fehlern suchen wie Kratzer oder Risse in der Transportbox oder behaupten, es sei kein Tier eingebucht worden. Lassen Sie sich nicht beirren und bleiben Sie beharrlich.
Wenn Sie einen türkischen Staatsbürger dabei haben, der Sie bei der Organisation und dem Check In unterstützt, werden Sie deutlich weniger oder gar keine Probleme haben. Am besten buchen Sie zum Flughafen einen erfahrenen Tier-Transfer, der auch mit zum Check In kommt und alles für Sie regelt. Wir empfehlen den Service von Sabine Can.
Ausreise auf dem Landweg: Wenn Sie mit dem Auto ausreisen, sind die zu erfüllenden Voraussetzungen dieselben, wie wenn Sie das Land über einen Flughafen verlassen. Am Flughafen wird garantiert jedes Tier kontrolliert, bei der Ausreise mit dem Auto gibt es weniger Kontrollen.
10. Einreise nach Deutschland / in die EU
Einreise per Flugzeug: Da die Türkei kein EU-Mitglied ist, müssen Sie die Einreise mit Ihrem Tier beim Zoll am Zielflughafen anmelden. Gehen Sie dafür beim Ausgang durch den roten Kanal (Zollware anmelden) zum Zoll. Dort finden zwei Überprüfungen statt:
- Der Zoll prüft, ob es sich um Ihr Tier handelt und Ihr Name in den Papieren steht. Ein Tier für Dritte mitzubringen, ist nicht erlaubt. Außerdem wird geprüft, ob der Warenwert des Tiers 430€ übersteigt, beispielsweise, wenn es sich um ein Rassetier handelt. In diesem Fall kann es sein, dass Sie 19% Mehrwertsteuer auf den geschätzten Warenwert des Tiers bezahlen müssen.
- Der Amtsveterinär am Zielflughafen oder stellvertretend die Zollbeamten prüfen anhand des türkischen Heimtierausweises, ob das Tier alle notwendigen Impfungen erhalten hat, insbesondere die Tollwutimpfung. Wenn Ungereimtheiten in den Papieren auftauchen oder Impfungen fehlen, wird das Tier einbehalten und kommt in Quarantäne. Die Kosten hierfür müssen Sie dann tragen. Ist alles korrekt, darf das Tier nach der Überprüfung nach Deutschland einreisen. Für Tiere mit korrekten, vollständigen Papieren und Impfungen gibt es keine Quarantänepflicht! Das Tier darf nach der Überprüfung dann sofort mit nach Hause genommen werden.
Einreise auf dem Landweg: Wenn Sie mit dem Auto kommen, erfolgt die Einreisekontrolle, sobald sie in die EU einreisen, beispielsweise in Bulgarien. Die zu erfüllenden Voraussetzungen sind dieselben, wie wenn Sie über einen Flughafen in die EU einreisen, allerdings gibt es bei der Einreise mit dem Auto weniger Kontrollen. Wir empfehlen dennoch dringend, alle Reisedokumente korrekt zu beantragen und mitzuführen, da das Tier ansonsten beschlagnahmt werden kann. Das Tier darf mit dem türkischen Heimtierausweis in die EU einreisen, aber nicht in ein weiteres EU-Land weiterreisen, sondern benötigt vorher einen EU-Heimtierausweis, mehr dazu unten unter "Weiterreise".
Angekommen in Deutschland: Denken Sie bitte daran, Ihr Tier mit der Chipnummer bei Tasso zu registrieren, damit Ihr Tier, falls es entläuft, zu Ihnen zurückgebracht werden kann. Dies können Sie in wenigen Minuten kostenlos online erledigen.
Außerdem müssen Hunde bei der Gemeinde, in der Ihr Wohnsitz liegt, angemeldet werden und es fällt eine Hundesteuer an.
Bei Ihrem heimischen Tierarzt können Sie dann einen EU-Heimtierausweis für Ihr neues Haustier ausstellen lassen.
Weiterreise: Mit dem türkischen Heimtierausweis ist eine Weiterreise aus dem Ankunftsland in ein weiteres EU-Land nicht gestattet. Sie benötigen für den Grenzübertritt einen EU-Heimtierausweis. Kontrollen finden stichprobenartig statt. Die Reisefreiheit für Haustiere innerhalb der EU besteht nur mit EU-Heimtierausweis und gültiger Tollwutimpfung.
Beispiel: Sie landen mit ihrem Tier in München und möchten mit dem Auto weiter nach Österreich reisen. Sie müssen vor dem Grenzübertritt für Ihr Tier bei einem Tierarzt in Deutschland einen EU-Heimtierausweis ausstellen lassen. Diesen erhalten Sie direkt beim Termin. Erst dann dürfen Sie weiterreisen. Dies gilt auch für Ihr türkisches Haustier, das bereits mehrere Monate bei Ihnen lebt und dann z.B. aus Hamburg mit in den Sommerurlaub nach Dänemark soll.